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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99   

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https://dejure.org/2000,7607
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99 (https://dejure.org/2000,7607)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.12.2000 - 16 A 4144/99 (https://dejure.org/2000,7607)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Dezember 2000 - 16 A 4144/99 (https://dejure.org/2000,7607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für zinslose Stundung rückständiger Darlehensraten bei Ausbildungsförderung

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert für zinslose Stundung rückständiger Darlehensraten bei Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1628
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 20.01.1993 - 1 W 76/92

    Streitwert; Stundung einer Beitragsforderung; Einstweilige Anordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
    vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Saarland, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 1 W 76/92 -, JURIS.
  • VGH Bayern, 18.03.1998 - 6 C 97.3792
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
    Nachdem die Streitwertpraxis in abgaberechtlichen Streitigkeiten sich zwischenzeitlich geändert hat und bei Klagen auf unbefristete zinslose Stundung etwa einer Erschließungsbeitragsforderung in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 9 Abs. 1 ZPO der Streitwert mit dem dreieinhalbfachen Wert der Stundungszinsen (6 %), also mit 21 % des gestundeten Betrages, angenommen wird, vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 18. März 1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 3 A 1311/96 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 732, hält der Senat ebenfalls eine Änderung seiner Spruchpraxis in dieser Richtung für angebracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1990 - 16 B 1464/90

    Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit; Summe der Rückzahlungsraten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
    Begehrt ein Darlehensnehmer die Freistellung von seiner Rückzahlungspflicht, womit er ebenfalls den Eintritt der Verzugsfolgen verhindern will, so bestimmt sich der Gegenstandswert nach der Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluss vom 20. August 1990 - 16 B 1464/90 - , NWVBl 1991, 24, nach der Hälfte der Summe der Rückzahlungsraten.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte: sonstige öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
    vgl. I. 7 u. 8 des Streitwertkataloges idF von Januar 1996, abgedruckt z.B. bei Redeker von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 165 Rn. 19; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1992 - Bs VI 10/92 -, NVwZ-RR 1993, 53, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480.
  • OVG Hamburg, 03.03.1992 - Bs VI 10/92

    Beitragsfestsetzung; Härtefall; Vorläufiger Rechtsschutz; Streitwert

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
    vgl. I. 7 u. 8 des Streitwertkataloges idF von Januar 1996, abgedruckt z.B. bei Redeker von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 165 Rn. 19; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1992 - Bs VI 10/92 -, NVwZ-RR 1993, 53, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 1992 - 9 S 99/92 -, VBlBW 1992, 480.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1999 - 3 A 1311/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
    Nachdem die Streitwertpraxis in abgaberechtlichen Streitigkeiten sich zwischenzeitlich geändert hat und bei Klagen auf unbefristete zinslose Stundung etwa einer Erschließungsbeitragsforderung in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 9 Abs. 1 ZPO der Streitwert mit dem dreieinhalbfachen Wert der Stundungszinsen (6 %), also mit 21 % des gestundeten Betrages, angenommen wird, vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 18. März 1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 3 A 1311/96 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 732, hält der Senat ebenfalls eine Änderung seiner Spruchpraxis in dieser Richtung für angebracht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2000 - 2 O 31/99

    Streitwertbeschwerde, Anwaltszwang, Streitwert, nichtkommerzielle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2000 - 16 A 4144/99
    Nachdem die Streitwertpraxis in abgaberechtlichen Streitigkeiten sich zwischenzeitlich geändert hat und bei Klagen auf unbefristete zinslose Stundung etwa einer Erschließungsbeitragsforderung in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 9 Abs. 1 ZPO der Streitwert mit dem dreieinhalbfachen Wert der Stundungszinsen (6 %), also mit 21 % des gestundeten Betrages, angenommen wird, vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 18. März 1998 - 6 C 97.3792 -, NVwZ-RR 1998, 788; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 3 A 1311/96 u.a. -, NVwZ-RR 2000, 732, hält der Senat ebenfalls eine Änderung seiner Spruchpraxis in dieser Richtung für angebracht.
  • OVG Bremen, 13.04.2004 - 2 S 101/04

    Wertfestsetzung bei Stundungsbegehren von Rückzahlungsraten nach

    Das Begehren auf Stundung von BAföG-Rückzahlungsraten nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 BHO ist bei der Gegenstandsfestsetzung in der obergerichtlichen Rechtsprechung demgegenüber mit Rücksicht auf den variablen Zinssatz für die Stundung (2 % über den Diskontsatz bzw. Basiszinssatz der Bundesbank) mit 25 % des zu stundenden Betrages bewertet worden (vgl. OVG Münster, B. v. 28.10.2000 - 16 A 4144/99 - FamRZ 2001, 1628 sowie Hartmann, Kostengesetze, 32. Auflage GKG Anh 1 B § 13 Rdnr. 16 Bern. a. E.).
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